- Wohnungssuche
- Rechte und Pflichten als Mieter*in
- Wohnsitzauflage
- Bescheinigungen
Widerrufsrecht
Du kannst innerhalb von 14 Tagen von jedem Vertrag zurücktreten bzw. von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Das heißt: Auch, wenn du schon einen Mietvertrag unterschrieben hast und bemerkst, dass die Wohnung nicht gut ist, kannst du innerhalb von 14 Tagen sagen, dass du die Wohnung doch nicht möchtest.
Hier findest du eine Vorlage für den Widerruf.
Kaution
Eine Kaution zahlst du, wenn du irgendwo einziehst. Es ist eine Sicherheit für den/die Vermieter*in, falls in der Wohnung viel kaputt gemacht wird.
- Das Geld darf er/sie aber nicht ausgeben, sondern muss es behalten, bis du ausziehst.
- Vermieter*innen müssen dir innerhalb von 6 Monaten nach dem Auszug einen Brief schicken mit den Sachen, die kaputt sind. Wenn das innerhalb von 6 Monaten nicht passiert ist, müssen sie dir die gesamte Kaution wieder geben.
- Die Kaution darf höchstens so viel wie 3 Kaltmieten sein.
- Du darfst eine Kaution auch in 3 Monaten als Raten bezahlen.
Hausrecht
Dein/e Vermieter*in darf zwar die Wohnung immer wieder anschauen, um zu kontrollieren, ob alles gut ist. Er/sie muss dir aber vorher Bescheid sagen oder einen Termin ausmachen. Er/sie darf nicht einfach in deine Wohnung kommen, wenn du nicht da bist.
Besuchsrecht
Du darfst entscheiden, wen du in deine Wohnung lässt. Vermieter*innen dürfen Besuch nur wegschicken, wenn der sich nicht an die Hausordnung hält. Das könnte zum Beispiel sein, wenn Leute immer sehr laut sind. Bis 6 Wochen am Stück kannst du Besuch haben, ohne Vermieter*innen Bescheid zu sagen.
Beseitigung von Mängeln
Wenn in der Wohnung von Beginn an ein Schaden ist, für den du nichts kannst, schreibe das in ein Übergabeprotokoll. Wenn dir das Problem nicht am ersten Tag auffällt, hast du 10 bis 30 Tage Zeit, um dem/der Vermieter*in Bescheid zu geben (das kommt darauf an, was im Mietvertrag steht).
Schwere Mängel müssen Vermieter*innen beseitigen! Das ist zum Beispiel:
- Schimmel
- Nicht funktionierende Heizungen, Lichtschalter oder Steckdosen
- Wasserschaden
- Risse in der Wand
- Schädlinge, Ungeziefer
Noch Fragen
Wenn du noch Fragen zu deinen Rechten als Mieter*in hast oder dein*e Vermieter*in sich nicht richtig verhält, kannst du dir hier Hilfe holen:
Mieterbund
Der Mieterbund ist ein Verein, wo du dich kostenlos zu Mietrecht beraten lassen kannst. Dafür musst du dort Mitglied werden, also auch Geld bezahlen. Es ist aber nur ein kleiner Betrag im Jahr. Hier kannst du schauen, wieviel du bezahlen musst.
Hier erfährst du mehr zum Mieterbund Esslingen.
Kostenlose Rechtsberatung
Im Jugendbüro Esslingen gibt es einmal im Monat eine kostenlose Rechtsberatung durch den Anwaltsverein. Die Rechtsberatung ist für 14 – 27 Jährige.
Beim Amtsgericht Esslingen kann man kostenlose Rechtsberatung bekommen, wenn man wenig Geld hat oder Sozialleistungen bekommt.
Dazu darf man aber nicht
- beim Mieterbund sein
- eine Rechtschutzversicherung haben
Außerdem muss man einen Antrag ausfüllen. Den findest du hier unter „Formulare“.
Deine Pflichten als Mieter*in
Als Mieter*in hast du auch Pflichten gegenüber dem Vermieter.
Du musst:
- deine Miete pünktlich bezahlen
- GEZ bezahlen (Rundfunkgebühren der ARD/ZDF – außer du bekommst Sozialleistungen)
- dich an die Hausordnung halten
- manchmal ist es Teil der Hausordnung, die Kehrwoche zu machen – das heißt du musst immer wieder im Haus putzen und fegen.
- deinen Müll entsorgen und richtig trennen
- die Mülltonne zum richtigen Termin an die Straße stellen, damit er abgeholt werden kann
- regelmäßig lüften und heizen – damit es nicht schimmelt in der Wohnung
Wenn du geflüchtet bist und keinen deutschen Pass hast, hast du manchmal eine Wohnsitzauflage.
Das heißt, die Ausländerbehörde sagt: du musst an diesem Ort wohnen.
Wenn du mit Wohnsitzauflage an einen anderen Ort umziehen willst, musst du vorher die Ausländerbehörde fragen und den Umzug begründen (zum Beispiel, weil man an dem anderen Ort eine Arbeit gefunden hat). Ob du eine Wohnsitzauflage hast oder nicht, siehst du in deinem Aufenthaltstitel oder du fragst die Ausländerbehörde.
Diese Papiere helfen dir bei der Wohnungssuche:
Schufa-Auskunft
Die Schufa ist eine Firma, die Informationen über jede in Deutschland angemeldete Person sammelt. Dabei geht es darum, ob die Menschen gut mit ihrem Geld umgehen können. Wenn jemand schon oft Mahnungen bekommen hat oder ein Gerichtsverfahren wegen Schulden hatte, steht das dort als Eintrag.
Vermieter*innen möchten oft eine Schufa-Auskunft sehen. Im besten Fall ist das ein Brief, in dem steht, dass man keine Schulden oder offene Rechnungen hat. Dadurch weiß der/die Vermieter*in, dass du gut mit Geld umgehen kannst.
Einmal pro Jahr kann jede Person eine kostenlose Datenkopie bekommen. Das kannst du auch der/dem neuen Vermieter*in schicken. Man muss dafür online ein Formular ausfüllen und bekommt die Bescheinigung per Post zugeschickt. Das kann aber ein paar Wochen dauern.
Hier bekommst du eine Schufa Auskunft kostenlos.
Die „richtige“ Schufa-Auskunft kostet etwas, aber sie ist auch in 3-5 Tagen bei dir. Hier bekommst du die Schufa-Auskunft, für die du Geld bezahlen musst.
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Einen Wohnberechtigungsschein kann man bekommen, wenn man wenig Geld hat und Sozialleistungen bekommt. Damit kann man nachweisen, dass man in eine Wohnung ziehen darf, die für die Mieter*innen nicht so teuer ist. Der Staat möchte dabei Menschen helfen, die nicht viel Geld haben und zahlt etwas an die Vermieter*innen dazu. Ein WBS bedeutet aber nicht, dass man auf jeden Fall eine günstige Wohnung bekommt. Oft dauert es auch mit WBS sehr lange bis man eine Wohnung findet. Trotzdem ist es gut, den Antrag auszufüllen, um der Politik zu zeigen, wie schwierig Wohnungssuche für viele Menschen ist.
Um einen WBS zu beantragen, musst du in Esslingen einen Termin beim Bürgeramt machen. Hier kannst du online einen Termin ausmachen.
Oder du meldest dich hier:
Bürgerservice Soziales – Wohnen
Beblingerstraße 3
73728 Esslingen am Neckar
Tel: 071135122457
Mail: buergerservice-soziales@esslingen.de
Einkommensbescheinigung
Ein Einkommensbescheid ist ein Nachweis für die Vermieter*innen, dass du genug Geld hast, um die Miete zu bezahlen. Das können verschiedene Papiere sein, wie z.B.:
- Lohnabrechnungen vom Arbeitgeber
Hier schickst du am besten die Abrechnungen der letzten 3 Monate
Du kannst auch von deinem Arbeitgeber etwas ausfüllen lassen, wo man sieht, wieviel Geld du verdienst. Dein Arbeitgeber MUSS das ausfüllen, wenn du ihn danach fragst.
Hier ist eine Vorlage dafür.
- Wenn du Sozialleistungen bekommst, kannst du auch den Bescheid mitschicken. Das heißt ein Brief vom Jobcenter, Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit…, in dem steht, wieviel Geld du bekommst.
- Auch Bescheinigungen für Kindergeld, Bafög, Wohngeld usw. sind Einkommensnachweise.
Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag
Durch den Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag sehen die neuen Vermieter*innen, dass du angemeldet arbeitest und wieviel Geld du verdienst.
